Die Kirchliche Unterweisung (KUW) beginnt in der 3. Klasse und wird mit der Konfirmation in der 9. Klasse abgeschlossen. Ihre Aufgabe ist es, Kinder und Jugendliche mit den befreienden Botschaften der Bibel bekannt zu machen und sie so auf dem Weg zur religiösen Mündigkeit zu begleiten. Die Kinder und Jugendlichen sollen in der Gemeinschaft mit Anderen vorläufige Antworten auf ihre persönlichen Lebens- und Glaubensfragen finden.

 

Pensum

Das Pensum von 130 Lektionen und der Besuch von 15 Gemeindeanlässen wird über 7 Jahre verteilt.

 

3. Klasse:  25 Lektionen

 

5. Klasse:  25 Lektionen

 

7. Klasse: 1 Wahlfachkurs à 15 Lektionen

 

8. Klasse: 1 Wahlfachkurs à 15 Lektionen

 

9. Klasse: 50 Lektionen

 

Die Unterweisung kann von den Unterrichtenden in der Form von Einzelstunden, Wahlfachkursen, Halb- und Ganztagsblöcken, Ausflügen, Wochenenden und Lagern gestaltet werden. Durch den Besuch von 15 Gemeindeanlässen sollen die Kinder und Jugendlichen das Leben der Kirche in seiner Vielfalt kennen lernen.

 

Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an den KUW-Koordinator, Pfarrer Stefan Ramseier, 031 926 13 37.

 

 

Wenn mein Kind nicht konfirmiert ist?

Wer konfirmiert ist, ist berechtigt Taufzeuge zu sein. Kirchliche Trauungen und Bestattungen sind nicht von der Konfirmation abhängig.

 

Muss mein Kind getauft sein?

Nein. Wenn ein Kind noch nicht getauft ist, kann dies während der KUW nachgeholt werden. Weil jedoch die Konfirmation grundsätzlich die Taufe voraussetzt, bitten wir Sie, spätestens zu Beginn der 9. Klasse mit den Unterweisenden über die Taufe zu sprechen.

 

Wann und Wo?

Die KUW findet ausserhalb der Stundenpläne der Schulen statt. Bis spätestens zu den Herbstferien werden Sie jeweils über die KUW des betreffenden Schuljahres informiert.

 

Was kostet das?

Nur für die Mitfinanzierung von Wahlfachkursen, Wochenenden, Ausflügen und Lagern wird von den Eltern jeweils eine Kostenbeteiligung erwartet.

 

Wenn mein Kind die Unterweisung stört?

Die Unterweisenden erwarten von den Kindern und Jugendlichen die Bereitschaft, sich an der Unterweisung aktiv zu beteiligen. Kinder und Jugendliche, die die Unterweisung durch ihr Verhalten stören, können durch den Kirchgemeinderat für einige Zeit vom Unterricht dispensiert werden, wodurch auch die Konfirmation aufgeschoben wird.